Was ist eine Abmahnung?

Eine Abmahnung dient der außergerichtlichen Streitbeilegung bei der Geltendmachung von Beseitigungs- und Unterlassungsansprüchen. Spürt ein Rechteinhaber einen Verstoß gegen seine Rechte auf, so wird er nicht umgehend gerichtliche Schritte einleiten, sondern sich um eine außergerichtliche bemühen. Er fordert den Rechtsverletzer direkt auf die Rechtsverletzung zu beenden und dies auch in Zukunft zu unterlassen.

Abmahnungen können für jeden Bereich zivilrechtlicher Unterlassungsansprüche und in jedem vertraglichen Dauerschuldverhältnis eingesetzt werden.

Der Rechtsverletzer erhält in dem Falle meist jedoch kein höfliches Schreiben mit Bitte zur Unterlassung, sondern eine formale Abmahnung. So muss der Rechteinhaber keine Gerichts- und Anwaltskosten zahlen, wenn er seine Rechte später gerichtlich durchsetzen will.

Erfahrungsgemäß werden Abmahnungen oft als Schikane gegen Konkurrenten eingesetzt, da diese günstiger sind als Gerichtsverfahren, um Rechtsverstöße nachhaltig zu ahnden.

Mit dem Abmahnverfahren werden 90 bis 95 Prozent aller Verstöße im Wettbewerbsrecht vorher außergerichtlich beendet. Die Abmahnung ist in Terilen im deutschen § 13 UWG gesetzlich geregelt.

Abmahnungen sind wichtig im Arbeitsrecht, gewerblichen Rechtsschutz, insbesondere im Wettbewerbsrecht, im Urheberrecht und im Markenrecht.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.

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