Wie sich gewerbliche Website-Betreiber vor Abmahnungen schützen können.
Stellen Sie sich vor: Ein kleines, ambitioniertes Start-up betreibt einen Online-Shop für handgemachte Naturkosmetik. Liebevoll designt, alles in Bio-Qualität, die Gründerin Lisa hat Wochen in Texte, Produktbilder und Marketing investiert. Die Seite geht online – die ersten Bestellungen trudeln ein. Alles scheint perfekt.
Doch dann kommt der Brief. Ein Anwalt schreibt im Namen eines Mitbewerbers.
Betreff: „Wettbewerbsrechtliche Abmahnung“
Vorwurf:
- Kein vollständiges Impressum
- Fehlende Widerrufsbelehrung
- Irreführende Aussagen zu „medizinischer Wirkung“ der Produkte
Frist zur Unterlassungserklärung: 7 Tage. Sonst droht eine einstweilige Verfügung – und ein Verfahren mit hohen Kosten.
Das ist Fiktives Beispiel: Der „Pflegekräuter“-Abmahn-Krimi
Lisa, Gründerin von „Pflegekräuter“, ist fiktiv – aber was ihr passiert, ist Alltag. Mitbewerber setzen Abmahnungen gezielt ein, um unliebsame Konkurrenz rechtlich auszubremsen. Denn: Eine Abmahnung ist billiger, schneller und effektiver als ein langer Prozess.
Besonders perfide: Viele Seitenbetreiber wissen gar nicht, dass sie sich angreifbar machen – etwa durch:
- Fehlende Pflichtangaben im Impressum
- Veraltete oder lückenhafte Datenschutzerklärungen
- Unzulässige Werbeaussagen (z. B. „heilt“, „wirkt“, „garantiert“)
- Fehlende Angaben zur Vertragserfüllung (z. B. Lieferzeiten, Zahlungsmethoden)
- Fehlende oder ungültige AGB
Was man tun kann – und was besser nicht
Lisa wollte erst selbst googeln, Mustervorlagen herunterladen und irgendwie selbst eine Lösung basteln. Doch dann hat sie sich an unsere Kanzlei gewandt.
Was wir in so einem Fall tun können:
- Prüfen, ob die Abmahnung überhaupt gerechtfertigt ist
- Strategisch reagieren, ggf. modifizierte Unterlassungserklärung verfassen
- Abmahnkosten abwehren – oder bei unberechtigten Abmahnungen zurückschlagen
- Webseite rechtssicher machen, inklusive AGB, Datenschutzerklärung, Impressum
- Dauerhaft absichern, z. B. durch rechtliche Betreuung im E-Commerce
Abmahnungen sind keine Seltenheit – aber auch kein Weltuntergang
In Zeiten von KI-Websites, AI-Generatoren, schnell wachsenden Shops und Plattformen sind rechtliche Fehler fast unvermeidlich – wenn man es nicht richtig macht. Aber: Wer sich rechtzeitig beraten lässt, schützt sich. Lisa hat übrigens ihren Shop überarbeitet, alles juristisch wasserdicht machen lassen – und verkauft inzwischen sogar in der Schweiz und Österreich.
Unsere Empfehlung:
x Lassen Sie Ihren Webauftritt professionell prüfen
x Achten Sie auf aktuelle Rechtstexte (nicht von 2018!)
x Reagieren Sie bei Abmahnungen nie vorschnell
x Holen Sie sich spezialisierte anwaltliche Hilfe


