Wie eine kleine Werbeagentur fast in die Abmahnfalle tappte – und was daraus wurde
Nehmen wir Max, Inhaber einer kleinen Werbeagentur in München.
Max ist kreativ, arbeitet rund um die Uhr und hat gerade erst mit viel Liebe und Stolz seine neue Agentur-Webseite veröffentlicht. Alles blinkt, alles läuft – Kundenanfragen flattern rein.
Doch dann – zack, gelber Umschlag.
Abmahnung wegen unzulässiger Werbung und unvollständigem Impressum.
Die Abmahnung: „Sie haben gegen §XYZ UWG verstoßen…“
Ein Mitbewerber – ebenfalls im Kreativgeschäft – war offenbar nicht so begeistert von Max’ neuem Auftritt. Ihm gefiel vor allem ein Satz nicht:
„Wir sind die Schnellsten und die Besten – garantiert!“
Klingt gut, denkt Max. Leider denkt das deutsche Wettbewerbsrecht: „Unzulässige Alleinstellungsbehauptung“.
Kombiniert mit einem Impressum ohne Telefonnummer und einer Datenschutzerklärung, die er von einer alten Seite übernommen hat – perfekt für eine kostenpflichtige Abmahnung.
Fiktives Beispiel, reale Gefahr
Natürlich ist Max fiktiv – aber der Fall ist typisch.
In der digitalen Welt ist Recht nicht optional – sondern Pflicht.
Und das Problem:
Viele Websites – von Einzelunternehmern über Start-ups bis hin zu Kreativagenturen – haben juristische Lücken. Das wissen auch Mitbewerber. Und einige davon nutzen gezielt Abmahnungen als Druckmittel.
Was wir tun können – oder was Max getan hat
Max hat nicht in Panik reagiert. Statt blind zu unterschreiben oder zu zahlen, hat er juristischen Rat eingeholt.
Das war die Rettung.
Denn:
- Die Unterlassungserklärung war zu weitreichend
- Die Forderungen waren überzogen
- Ein Teil der Abmahnung war nicht gerechtfertigt
Wir haben:
✅ Die Ansprüche gekürzt
✅ Die Website rechtssicher gemacht
✅ Neue AGB und eine frische Datenschutzerklärung erstellt
✅ Max beraten, wie er künftig rechtssicher wirbt
Was du daraus mitnehmen kannst
Wenn du eine Webseite betreibst, reicht es nicht, dass sie „schön“ aussieht.
Sie muss auch rechtskonform sein. Besonders, wenn du damit gewerblich auftrittst.
Denn wer nicht aufpasst, tappt leicht in eine der vielen rechtlichen Fallen:
- Urheberrechtlich geschützte Bilder ohne Lizenz
- Falsche Aussagen in Werbetexten
- Fehlerhafte Cookie-Banner
- Veraltete Impressumsangaben
- Keine Angaben zur Plattform der EU-Streitschlichtung
Fazit: Abmahnung muss nicht das Ende sein – sondern der Anfang
Max hat seine Lektion gelernt – und gleich sein ganzes Netzwerk gewarnt.
Heute läuft seine Seite rund, die Kunden sind zufrieden – und rechtlich ist alles auf Stand.
Besser wäre natürlich gewesen, das alles von Anfang an zu bedenken.
Aber wie sagt man so schön: Aus Schaden wird man klüger. Oder man fragt vorher uns.


