Abmahnschutz
Voraussetzungen von Abmahnungen prüfen!
Reaktion auf Abmahnungen
Schutz vor Abmahnungen
Abmahnungen sind oft nicht richtig.
Gewerblichen Betreibern von Internetseiten drohen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen von Mitbewerber.
Erfahrungsgemäß werden Abmahnungen oft als Schikane gegen Konkurrenten eingesetzt, da diese günstiger sind als Gerichtsverfahren, um Rechtsverstöße nachhaltig zu ahnden.
Die meisten Abmahnungen sind jedoch nicht gerechtfertigt.
Wie sollten Betroffene auf eine Abmahnung reagieren?
Abhängig von den Konsequenzen, die aus der Abmahnung entstehen sollten Abgemahnte folgende Maßnahmen ergreifen:
- Juristische Prüfung der Abmahnung auf Rechtsgültigkeit.
- Abschätzung des juristischen und wirtschaftlichen Risikos
- Abgabe einer richtigen Unterlassungserklärung (vermeiden Sie unbedingt eine Unterlassungserklärung in der von dem Abmahner vorgegebenen Form)
- Außergerichtliche Verhandlungen um Schadensersatz und gegnerische Abmahnkosten
- Gegenabmahnung
- Negative Feststellungsklage
- Verweigerung einer Unterlassungserklärung
Reagieren Sie unbedingt auf eine Abmahnung, selbst, wenn diese rechtswidrig erscheint. Sonst besteht die Gefahr, dass eine gerichtliche einstweilige Verfügung beantragt wird. Ein daraus resultierendes gerichtliches Verfahren nimmt unnötig Zeit in Anspruch und kosten die Betroffenen viel Geld. Es drohen Gefahren wie Vertragsstrafen von 10.000 Euro, die Übernahme der gegnerischen Anwaltskosten oder Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs. Spezialisierte Rechtsanwälte können die juristischen und finanziellen Folgen einer Abmahnung einschätzen.
Welche Voraussetzungen muss eine Abmahnung erfüllen?
Die Abmahnung sollte zunächst rechtmäßig sein. Außerdem müssen die formalen Anforderungen juristisch korrekt sein.
Ergebnisse anwaltlicher Beratung
Klären Sie mit dem Rechtsanwalt Ihre rechtliche Position und geben Sie diese nicht ohne berechtigten Grund auf. Eine Unterlassungserklärung ist für 30 Jahre bindend und unwiderruflich. Verstoßen Sie dann gegen eine Bestimmung so müssen Sie die vereinbarte Vertragsstrafe bezahlen.
Ist die Abmahnung gegen Sie berechtigt, so sollten Sie ein teures gerichtliches Verfahren vermeiden. In diesem Fall genügt eine veränderte Unterlassungserklärung.
Mit Hilfe eines Anwaltes können Sie eine außergerichtliche Lösung erzielen. Lassen Sie sich beraten!
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